Lohnsteuerhilfeverein | Lohnsteuerhilfe

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Unsere Leistungen

Wir betreuen Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft bei Ihrer Einkommensteuererklärung.

Dies erfolgt ausschließlich bei

<> Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen,

für diesen Fall auch bei:

<> Einkünften aus Kapitalvermögen
(z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen),
<> Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
(z.B. Wohnungsvermietung, Ackerpacht),
<> sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgewinne)

sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 9.000 bzw. 18.000 € bei Ehegatten nicht übersteigen.

Wir beantragen bzw. beraten Sie bei:

<> Kindergeld
<> Eigenheimzulage mit Kinderzulage
<> Investitionszulage (nach §§ 3 und 4 InvZulG 1999)
<> Lohnsteuerermäßigung
<> Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
<> „Riester-Bonus“ (steuerl. Auswirkungen)

Zu unserem Rundumservice gehört selbstverständlich auch die:

<> Berechnung der Steuererstattungshöhe
<> Beratung bei der Wahl der richtigen Steuerklasse
<> Prüfung der Steuerbescheide
<> Einlegung und Führung von Rechtsmitteln
bis zur Klage vor dem Finanzgericht
<> Informieren über Steuervorteile

Unsere Mitglieder haben ganzjährig und umfassend Anspruch auf Beratung. Dies reicht von der Erstellung der Einkommensteuererklärung über den Lohnsteuerermäßigungsantrag, die Vertretung gegenüber dem Finanzamt und die Überprüfung des ergangenen Steuerbescheids bis zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsakten bzw. Klage vor den Finanzgerichten.

Darüber hinaus helfen wir in Kindergeldsachen nach dem Einkommensteuergesetz und bei der Geltendmachung von Eigenheimzulage sowie Investitionszulage nach den §§ 3 und 4 InvZulG 1999.


<>Unsere Leistungen erbringen wir nur im Rahmen einer Mitgliedschaft<>

Werden auch Sie eines unserer zufriedenen Mitglieder



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