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Beitragsbemessungsgrundlage = Ihr zu zahlender Jahresbeitrag
Die Beitragsbemessungsgrundlage ergibt sich aus der Summe Ihrer Einkünfte.
Ein Beispiel:

bei einem Jahres-Brutto-Einkommen (Beitragsbemessungsgrundlage) von 24.500,-€,
ergibt sich daraus ein Jahresbeitag von insgesamt 89,90€,
für die Erstellung und Betreuung Ihrer Einkommensteuererklärung und allen anderen anfallenden Tätigkeiten im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft.

Hier können Sie selbst ersehen wie hoch Ihr Jahresbeitrag ist:

von € bis € Jahresbeitrag € 19% USt € Total €
0 10.000 25,13 4,77 29,90
10.000 15.000 41,93 7,97 49,90
15.000 20.000 50,43 9,56 59,90
20.000 30.000 75,55 14,35 89,50
30.000 40.000 83,95 15,95 99,90
40.000 50.000 100,76 19,14 119,90
50.000 60.000 109,16 20,74 129,90
60.000 80.000 134,37 25,53 159,90
80.000 90.000 151,18 28,72 179,90
90.000 Maximum 193,19 36,71 229,90 (Höchstbeitrag)
Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kommen zusätzlich 15.000€ auf Ihre Beitragbemessungsgrundlage. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 9,90€ (inklusive dem Ehegatten und den Kindern).





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